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Erstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
© Pixabay
Projekt sucht pflegende Angehörige
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Erstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 werden pflegebedürftigen Menschen pro Monat bis zu 125 Euro für sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstatten. Der Kreis informiert darüber in einem Online-Vortrag.


Veröffentlicht: Dienstag, 29.08.2023 10:52

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Behördengänge, Haushalt oder Einkaufen. Das ist für pflegebedürftige Menschen schwierig und sie sind auf Hilfe angewiesen. Aber was ist, wenn es die Angehörigen nicht schaffen oder man alleine ist? Ab Pflegegrad 1 werden pro Monat bis zu 125 Euro für sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet. Darauf weist der Kreis Borken hin. Und zwar nicht nur, wenn man einen Dienstleister beauftragt, sondern auch, wenn Freunde, Nachbarn oder Bekannte helfen. Über die Voraussetzungen informiert der Kreis am 12. September 2023 ab 19 Uhr bei einem Online-Vortrag. Eine Anmeldung dafür ist nicht nötig, dies ist der Link. Meeting-ID: 923 767 40948, Kenncode: rV9Hb2.

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