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Elterntaxis: "Schulstraßen-Erlass" vom NRW-Verkehrsministerium
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Elterntaxis: "Schulstraßen-Erlass" vom NRW-Verkehrsministerium

Kaum ein Thema löst an einer Schule so viel Streit aus, wie das Thema "Elterntaxis". Gegen die hat NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer jetzt was unternommen.

Veröffentlicht: Dienstag, 20.02.2024 07:23

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Den Elterntaxis soll ein Ende gesetzt werden

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Ein "Schulstraßen-Erlass" für Nordrhein-Westfalen. Verkehrsminister Oliver Krischer von den Grünen will damit "Elterntaxen" ein Ende setzen. In diesem Erlass werden Städten und Gemeinden erlaubt, dass sie Straßen im näheren Umkreis einer Schule für eine bestimmte Zeit für den Autoverkehr sperren dürfen. Das soll dazu dienen, dass Kinder vor Unfällen geschützt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Eltern massenweise Kinder mit dem Auto direkt bis zum Schulhof fahren. Dieser Erlass gilt ab sofort - könnte also schon in dieser Woche umgesetzt werden. Städte und Gemeinden dürfen selbständig entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen.

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So sieht es im Westmünsterland aus

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Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken prüfen nun, ob und wo sie den Erlass umsetzen wollen. Die Stadt Borken will auch nochmal mit den Schulen sprechen, wie groß das Problem mit den Elterntaxis vor Ort wirklich ist. Gronau wartet noch darauf, dass der Erlass des Ministers veröffentlicht wird. Es gebe aber schon einen konkrete Anfrage aus der Bürgerschaft zur Buterlandschule, sagte uns eine Sprecherin der Stadt.

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Bürgermeister für Sperren zuständig

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Grundsätzlich soll es so ablaufen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger zur Stadtverwaltung gehen kann und ein Autoverbot erwirken könnte. Schlussendlich entscheidet in letzter Konsequenz die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Ganz wichtig dabei: Für ein solches Verbot muss nicht nachgewiesen werden, dass es eine besondere Gefahrenlage gibt. Für Anwohnerinnen und Anwohner sollen Durchfahrtsverbote natürlich nicht gelten, zumal es auch immer nur zeitlich begrenzt wirkt - demnach zu gewissen Zeit am Morgen und Mittag bis Nachmittag.

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Schranken oder Poller für die Durchführung

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Wie diese Erlässe denn in der Praxis laufen können, soll durch Vorschläge geregelt werden. Es ist zum Beispiel die Rede davon, dass das Durchfahrtsverbot nicht nur durch ein Schild, sondern auch durch physische Elemente durchgesetzt werden soll. Also durch eine Schranke oder Poller, die hoch- und runtergefahren werden können. Sollte das Durchfahrverbot beschlossen werden, können auch Polizei oder das Ordnungsamt kontrollieren.

Autoren: Joachim Schultheis & José Narciandi

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