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Für die Stadt, die Einzelhändler aber auch die Besucher ist es ein Schlag: Die Möbelgeschäfte, die nicht direkt in der Innenstadt liegen, dürfen nicht am Stadtlohner Frühling teilnehmen. Sie müssen am verkaufsoffenen Sonntag geschlossen bleiben. Das besagt ein Eilentscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster. Ein Schautag ohne Beratung und Verkauf ist aber erlaubt. Hintergrund der Entscheidung ist das neue Ladenöffnungsgesetz hier in Nordrhein-Westfalen.
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