
Dürfen bald auch größere Geschäfte öffnen?
Ab Montag dürfen auch hier bei uns im Westmünsterland Geschäfte öffnen, die eine Fläche von höchstens 800 Quadratmetern haben. Viele Fragen sind noch offen. Bürgermeister schreiben Brandbrief an Merkel und Laschet.
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2020 13:55
Viele Geschäfte öffnen ab Montag
Deshalb sagt auch Landrat Kai Zwicker im RADIO WMW-Interview:
„Grundsätzlich werden die Regelungen von Bund un Land begrüßt.“
Sichergestellt müssen überall die vorgebenen Hygienestandards und Zutrittsbeschränkungen (1 Person pro 10 qm Fläche).
Ausgenommen von der 800-Quadratemer-Regel sind in NRW Fahrradhändler, KFZ-Händler, Buchhandlungen und Möbel- bzw. Einrichtungshäuser. Die dürfen ab Montag auch öffnen, wenn sie größer sind. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat am Freitag Nachmittag (14.10 Uhr) angekündigt, dass in absehbarer Zeit auch größere Geschäfte öffnen dürfen, wenn sie ihre Fläche auf 800 Quadratmeter reduzieren.
Brandbrief an Bund und Land
Mit einem Brandbrief wenden sich die Landräte der Münsterlandkreise und der Oberbürgermeister von Münster an den Bund und das Land NRW.
Darin fordern sie eine wichtige Nachbesserung der Öffnungsregeln für Einzelhandelsgeschäfte.
Es müsse auch größeren Läden gestattet sein zu öffnen, wen sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren.
Die 17 Bürgermeister hier im Kreis Borken unterstützen die Initiative einstimmig, sagt uns deren Sprecher, der Vredener Bürgermeister Christoph Holtwisch.
Laut Landrat Kai Zwicker wollen sich NRW-Ministerpräsident Laschet und Gesundheitsminister Laumann beim Bund für eine entsprechende Änderung der Regelung einsetzen.
Das ist der Brandbrief im Wortlaut
"Die Kreise im Münsterland und die Stadt Münster begrüßen sehr, dass von Seiten des Bundes und des Landes nun konkrete Lockerungen der einerseits sehr erfolgreichen, andererseits aber auch sehr belastenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für den Einzelhandel erfolgen. Gerade die Maßnahme, Ladenlokale mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm ab dem 20.04.2020 zu öffnen, wird sehr begrüßt.
Nicht nachvollziehbar ist aber, dass es Handelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche größer als 800 qm nicht gestattet ist, durch eigene organisatorische Vorkehrungen die zugänglichen Verkaufsflächen auf höchstens 800 qm zu reduzieren. Die zuständigen Ordnungsämter könnten die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Eine solche Ungleichbehandlung ist aus Sicht der betroffenen Geschäftsinhaber, aber auch aus unserer Sicht als in der Region Verantwortliche, nicht gerechtfertigt. Ein signifikanter Mehrwert für den Infektionsschutz ergibt sich durch diese Vorgabe nicht. Sie schürt Unfrieden und mindert die Akzeptanz für die Maßnahmen insgesamt.
Wir appellieren daher eindringlich, die Regelungen so zu ändern, dass auch solche Handlungseinrichtungen, die durch geeignete Absperrmaßnahmen ihre reguläre Verkaufsfläche auf unter 800 qm verringern, ab 20.04.2020 betrieben werden dürfen."
Das Schreiben ging an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesminister Jens Spahn, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier, Ministerpräsident Armin Laschet, Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und ebenfalls an die hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie kommunalen Spitzenverbände.