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DEHGA begrüßt neue Coronaschutzverordnung für NRW
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DEHGA begrüßt neue Coronaschutzverordnung für NRW

Die neue Corona-Verordnung für NRW sorgt bei den Gastronomiebetrieben hier in der Region für zufriedene Gesichter. Denn für sie ist der 1 Meter 50 Mindestabstand in den Innenräumen weggefallen. 


Veröffentlicht: Freitag, 01.10.2021 13:00

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DEHOGA rechnet nicht mit höheren Infektionsraten

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Das sei besonders für kleine Betriebe wie Cafes oder Kneipen eine gute Nachricht, sagte uns Renate Dölling, die Geschäftsführerin der DEHOGA Münsterland. Der Wegfall des Mindestabstands sei aber auch wichtig für die Gastronomiebetriebe, weil die Saison für die Außengastronomie zu Ende gehe. Ausserdem begrüßt der Hotel-und Gaststättenverband, dass ein professonell durchgeführter, maximal 6 Stunden alter Antigen-Schnelltest nun für einen Disco- oder Clubbesuch ausreicht. Höhere Infektionsraten befürchtet Dölling durch diese Änderungen nicht. Die Betriebe hätten gute Hygiene-Konzepte und viel Geld z.B. in Lüfter investiert.

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