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Coronaschutzverordnung wird verlängert
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Coronaschutzverordnung wird verlängert

Eigentlich wäre die Coronaschutzverordnung in NRW am Freitag (27.05.22) ausgelaufen - aber das Land hat die Verordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juni verlängert.

Veröffentlicht: Mittwoch, 25.05.2022 05:26

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Diese Regeln gelten weiterhin

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Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen, ebenso in medizinischen Einrichtungen und in Alten- und Pflegeheimen. Außerdem dürfen wir Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Und es gilt weiterhin: Wer Corona hat, muss für 5 Tage in Quarantäne und kann sich erst nach dem 5.Tag freitesten. Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne.

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