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Coronaschutzimpfungen: Vorzeitige Impfberechtigung
© Klinikum Westmünsterland
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Coronaschutzimpfungen: Vorzeitige Impfberechtigung

Vorerkrankten Menschen, denen bei einer Coronainfektion ein schwerer oder tödlicher Verlauf droht, haben jetzt die Möglichkeit eine vorzeitige Impfberechtigung zu bekommen. Betroffene müssen dazu einen Antrag an den Kreis Borken stellen.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.03.2021 14:01

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Einzelfallentscheidungen

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Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz auch im kreis Borken haben. Für diesen Antrag benötigt Ihr ein fachärztliches Zeugnis, das frühestens am 08. Februar 2021 ausgestellt worden ist. Bei der Einzelfallentscheidung wird dann zwischen einem sehr hohen, hohen oder erhöhtem Gesundheitsrisiko unterschieden. Und bei einem positiven Prüfungsergebnis bekommt Ihr einen Impftermin, voraussichtlich ab Ende März. Ausgenommen von diesem Verfahren sind zum Beispiel chronisch Kranke. Eure Anträge könnt Ihr dem Kreis Borken per Mail an corona.einzelfall@kreis-borken.de schicken.

Weitere Infos findet Ihr hier.

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