Corona-Lockerungen: Das ist im Kreis Borken wieder erlaubt

Der Kreis Borken hat seit fünf Werktagen in Folge eine Corona-Inzidenz von unter 100. Damit wird die Bundesnotbremse ab Sonntag um 0 Uhr außer Kraft gesetzt. Wir haben für Euch zusammengefasst, was ab dann erlaubt ist.

Bundesnotbremse weg, jetzt gilt wieder die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

Im Kreis Borken ist die Inzidenz jetzt stabil unter 100, das bedeutet, dass wir seit fünf Werktagen in Folge den wichtigen Schwellenwert von 100 nicht mehr überschritten haben. Damit wird die Bundesnotbremse ab Sonntag (16.05.) außer Kraft gesetzt. Stattdessen gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Und die sieht ab dem 15.05. für Kreise und Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 einige entscheidende Lockerungen vor. Unter anderem fällt die nächtliche Ausgangssperre weg und Genesene und Personen mit vollständigem Impfschutz zählen nicht mehr zur Anzahl der Personen, die sich zusammenfinden dürfen. Schnelltests bleiben aktuell weiter wichtig.

Außengastro darf öffnen

Das Wetter draußen wird immer schöner und immer mehr Menschen auch im Westmünsterland träumen von einem Besuch im Biergarten, der Pizzeria oder im Eiscafé. Das ist ab Sonntag (16.05.) wieder erlaubt - zumindest an der frischen Luft. Die Außengastronomie darf wieder öffnen.

Unter folgenden Regeln dürft Ihr Euch an einem Tisch in der Außengastro setzen:

  • Gäste und Servicepersonal brauchen einen negativen Corona-Schnelltest, dessen Ergebnis nicht älter sein darf als 48 Stunden
  • es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das bedeutet, erlaubt sind fünf Personen aus zwei Haushalten oder ein Haushalt und eine weitere Person. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Personen mit einem vollständigen Impfschutz. Sie dürfen zusätzlich dabei sein.

Einzelhandel darf wieder öffnen

Auch für den Einzelhandel gibt es entscheidende Lockerungen. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen mit einer Begrenzung von jeweils einem Kunden pro 20 qm Verkaufsfläche. Kunden dürfen ohne vorherige Terminvergabe kommen, benötigen aber einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder den Nachweis, dass sie genesen oder einen vollständigen Impfschutz haben.

Konzerte im kleinen Rahmen sind erlaubt, Museen öffnen wieder

Auch Kulturveranstaltungen sind in einem abgespeckten Rahmen erlaubt. Unter anderem dürfen Konzerte mit maximal 500 Personen unter freiem Himmel stattfinden. Voraussetzungen sind, dass jeder Besucher ein negatives Coronatestergebnis (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen kann und auf einem festen Sitzplatz sitzt.

Auch Museen, Ausstellungen etc. dürfen öffnen und pro 20 qm einen Besucher einlassen. Für diese Besuche muss jeweils vorab ein Termin vereinbart werden.

Das ist beim Sport wieder erlaubt

Ab Sonntag dürfen auf Sportanlagen unter freiem Himmel bis zu 20 Personen kontaktfreiem Sport nachgehen. Kontaktsport ist Kindern bis einschließlich 14 Jahren gestattet, wenn die Gruppen nicht größer als 20 Kinder sind. Ansonsten gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Auch Zuschauer sind unter freiem Himmel wieder zugelassen, wenn sie, wie bei Konzerten, auf einem festen Platz mit Sitzplan sitzen und ein negatives Testergebnis, Genesung oder vollständigen Impfschutz nachweisen können. Es dürfen 20% der Sitzplätze belegt werden, maximal 500 Personen.

Auch kleinere Veranstalter wie Minigolfanlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten können unter freiem Himmel öffnen, ebenfalls mit negativem Testergebnis. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, mit begrenzter Besucheranzahl, genativem Testergbenis und ohne Liegewiese.

Diese Dienstleistungen sind wieder erlaubt

Körpernahe Dienstleistungen sind unter Beachtung der Hygienevorgaben wieder möglich. Dazu zählen u.a. Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tättowierer, Piercer. Für den Besuch ist kein Schnelltest nötig, auch nicht bei Friseur- und Fußpflegebesuchen.

Tourismus eingeschränkt möglich

Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind ab Sonntag, den 16.05. wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis oder der Nachweis, genesen zu sein oder einen vollständigen Impfschutz zu haben. Auch Hotels dürfen für private Übernachtungen wieder öffnen, auch mit negativem Test und maximal 60 Prozent Auslastung.

Kitas und Schulen

Im Bereich der Schulen und Kitas ändert sich zunächst nichts: Es bleibt weiterhin beim Wechselunterricht; in den Kitas gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb.

Das passiert, wenn die Werte weiter sinken

Die nächste Lockerungsstufe erwartet den Kreis Borken bei einer stabilen Inzidenz von unter 50. Dann gibt es auch neue Regelungen u.a. für Messen, Tagungen, Kongresse und private Veranstaltungen.


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