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Bürgerbegehren Ahaus laut Gutachten unzulässig
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Bürgerbegehren Ahaus laut Gutachten unzulässig

Ein Bürgerbegehren, soll erreichen das der erste Beigeordnete Hans Georg Althoff länger im Amt bleibt. Ein solches Bürgerbegehren ist laut einem Rechtsgutachten aber gar nicht zulässig, sagen die Grünen im Ahauser Rat.

Veröffentlicht: Montag, 20.06.2022 12:51

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Ahauser Rat beschäftigt sich mit Bürgerbegehren

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In Ahaus will eine Initative mit einem Bürgerbegehren erreichen, dass der Erste Beigeordnete der Stadt, Hans Georg Althoff, ein paar länger im Amt bleibt. Und zwar nach dem Ende seiner Wahlzeit noch rund drei einhalb Jahre bis zu seiner Pensionierung. Ein solches Bürgerbegehren ist laut einem Rechtsgutachten aber gar nicht zulässig, sagen die Grünen im Ahauser Rat. Sie hatten das Gutachten nach eigenen Angaben gemeinsam mit der CDU-Fraktion in Auftrag gegeben. 

Am 21.06.2022 wird sich der Ahauser Rat mit dem Thema beschäftigen.

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