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Bocholter muss wegen Automatensprengung ins Gefängnis
© Symbolfoto/Pixabay
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Bocholter muss wegen Automatensprengung ins Gefängnis

Das Gericht hat heute einen Mann aus Bocholt zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt.


Veröffentlicht: Dienstag, 27.05.2025 13:53

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Angeklagt wegen drei Taten

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Vier Jahre Gefängnis - für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl. Einfacher gesagt: Für die Sprengung eines Zigarettenautomaten. Der 45-jährige Bocholter war wegen drei Taten angeklagt, eine gestand er vor Gericht. Bei der Gesamtstrafe berücksichtigte das Gericht auch zwei Vorstrafen des Mannes.


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