
© Symbolfoto/Pixabay
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Angeklagt wegen drei Taten
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Vier Jahre Gefängnis - für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl. Einfacher gesagt: Für die Sprengung eines Zigarettenautomaten. Der 45-jährige Bocholter war wegen drei Taten angeklagt, eine gestand er vor Gericht. Bei der Gesamtstrafe berücksichtigte das Gericht auch zwei Vorstrafen des Mannes.
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