
Gericht Hammer Prozess
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Angeklagter will nur einmal zugestochen haben
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Der 21 Jährige war in der Stadt sehr beliebt. Er spielte Fußball, hatte viele Freunde. Doch die Beziehung zu seiner neuen Lebensgefährtin kostete ihn das Leben. Denn deren getrennt lebender Ehemann war so eifersüchtig, dass er seinen Kontrahenten aufsuchte und erstach. Wie, da sind der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft allerdings unterschiedlicher Auffassung. Während die Staatsanwaltschaft von vielen Messerstichen spricht, will der Angeklagte selbst nur 1 mal zugestochen haben. Außerdem habe nicht er das Messer zuerst gehabt, sondern das Opfer, sagte er in der Untersuchungshaft.
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