
Bewerbungen für Grenzlandpreis ab sofort möglich
Seit vielen Jahren pflegen wir hier im Kreis Borken eine gute Nachbarschaft mit den Niederlanden. Dazu beigetragen haben viele Projekte, die sich besonders für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einsetzen. Für aktuelle Projekte gibt es jetzt die Chance auf den Grenzlandpreis 2025.
Veröffentlicht: Freitag, 06.06.2025 15:33
Bis zum 1. September 2025 können schriftliche Bewerbungen eingereicht werden. Dem Sieger winken 5.000 Euro Preisgeld. Der Grenzlandpreis wird gemeinsam verliehen und finanziert durch das Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei und das Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties.
Einzelheiten zur Bewerbung
Das Projekt muss einen Bezug zu den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen haben. Es darf nicht vor Juni 2024 geendet haben und ist mindestens seit April 2025 aktiv. Die schriftliche Bewerbung erfolgt an preis@grenzsland.eu in der kurz (maximal 2 DIN A4-Seiten) auf Niederländisch oder Deutsch der Inhalt erklärt wird:
- eine Kurzbeschreibung des Projekts, inkl. Durchführungszeitraum, Partner, Zielpublikum, Inhalten, Finanzierung (öffentlich oder privat),
- eine Erläuterung der positiven Effekte auf das Miteinander zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden sowie auf die Grenzregion,
- die Beweggründe für die Umsetzung des Projekts,
- Angaben zum innovativen Charakter des Projekts,
- Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts,
- Auskunft über bereits erhaltene Auszeichnungen; wenn ja, welche?
- ggf. Publikationen, Berichte, Prospekte und Presseartikel über das Projekt, als Anlage.
- ggf. Hinweise auf Internetseiten des Projekts.
- Kontaktdaten.
Bewerbung müssen alle nachstehenden Bedingungen erfüllen:
- Das Projekt hat mindestens einen Bezug zu den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen. Andere Länder und Regionen dürfen zusätzlich ebenfalls einbezogen sein.
- Das Projekt muss bis spätestens 30.04.2025 begonnen haben.
- Wenn das Projekt bereits abgeschlossen ist, darf das Ende nicht vor dem 30.06.2024 gelegen haben.
- Der Grenzlandpreis ist für Projekte gedacht, Personen werden nur in Ausnahmefällen ausgezeichnet.
Die Art und Weise, wie das Projekt finanziert wird, ist für die Vergabe des Preises nicht
ausschlaggebend. Finalisten des Vorjahres dürfen sich erneut bewerben. Das Gewinnerprojekt des Vorjahres ist jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen.