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Symbolbild
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Baumstamm muss einen bestimmten Umfang haben
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Voraussetzung: Ein Stammumfang von mindestens 150 Zentimetern. Auch ein Baumgutachten wird bezuschusst. Insgesamt ist laut Stadtverwaltung eine Förderung von bis zu tausend Euro je Grundstück und Förderjahr möglich. Die Einzelheiten zum Förderprogramm findet Ihr hier!
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