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Aufpassen, was wir aus dem Urlaub mitbringen, sagt der Zoll
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Aufpassen, was wir aus dem Urlaub mitbringen, sagt der Zoll

Die Urlaubszeit naht. Damit es auf der Rückreise keine böse Überraschung gibt, sollten wir uns vorher gut über die Einfuhrbeschränkungen informieren.

Das empfiehlt das Hauptzollamt Münster. 


Veröffentlicht: Mittwoch, 08.07.2026 12:08

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Unterschied ob Urlaub in oder außerhalb der EU

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Denn sonst kann es teuer werden oder es droht sogar ein Strafverfahren. Welche Souvenirs, Einkäufe, Genussmittel oder Kraftstoffe bedenkenlos und in welchen Mengen aus dem Ausland mitgebracht werden können, das findet Ihr hier. Besondere Aufmerksamkeit sollten Reisende bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) walten lassen. Mitgebrachte Waren dürfen zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden


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Achtung bei Lebensmittel und Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen

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Für Lebensmittel tierischer Herkunft bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier.

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten.

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Auch Taschenlampen-Elektroschocker verboten

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Der Zoll am FMO warnt vor als Taschenlampen getarnten Elektroschockern, die sie häufiger auch im Gepäck von Jugendlichen finden. Die Einfuhr solcher Taschenlampen ist verboten und eine Straftat nach dem Waffengesetz. Auch Schlagringe und bestimmte sogenannte Springmesser fallen hierunter.

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Aufpassen, was wir aus dem Urlaub mitbringen, sagt der Zoll
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