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Anklage gegen Waffenhändler aus dem Westmünsterland
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Anklage gegen Waffenhändler aus dem Westmünsterland

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Waffenhändler aus dem Westmünsterland wegen fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Veröffentlicht: Montag, 23.09.2024 11:34

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Verfahren gegen den Ahauser wurde eingestellt

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Im März 2024 nahm sich ein 29-jähriger Ahauser in Untersuchungshaft das Leben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass er im September 2023 während eines Wohnmobilurlaubs in Norwegen seine 24-jährige Freundin aus Meteln erschossen hat. Das Verfahren gegen den Ahauser wurde eingestellt, aber die Ermittlungen gegen den Waffenhändler, der ihm die Pistole verkauft hatte, laufen weiter.

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Anklage wegen fahrlässiger Tötung

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Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Waffenhändler aus dem Westmünsterland erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung und fahrlässiger Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der verstorbene Ahauser hatte keine waffenrechtliche Erlaubnis und durfte die Pistole nur auf der Schießbahn des Waffenhändlers nutzen. Die Waffe blieb auf den Waffenhändler registriert und hätte von ihm sicher aufbewahrt werden müssen. Dass die Pistole fehlte, bemerkte der Händler nicht. Es ist weiterhin unklar, wie und wann der Ahauser an die Waffe gelangte, mit der er seine Freundin erschossen haben soll.

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