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Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
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Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Nicht vergessen: Bis zum 19. Januar müssen die ersten von uns ihre Führerscheine umgetauscht haben. Davon sind alle betroffen, deren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde und die gleichzeitig zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.12.2021 10:54

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43 Millionen Personen betroffen

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Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Weil es wegen Corona schwierig ist, aktuell einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen, wird erst ab Mitte Juli ein Bußgeld fällig. Alle späteren Jahrgänge haben sowieso länger Zeit.

2026 beginnen erst die Umtauschfristen für Führerscheine, die 1999 oder später ausgestellt wurden. Hier könnt Ihr schauen, wann Ihr mit eurem Umtausch dran seid:

Rosa Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

  • vor 1953: 19.1.2033
  • 1953 – 1958: 19.1.2022
  • 1959 – 1964: 19.1.2023
  • 1965 – 1970: 19.1.2024
  • 1971 oder später: 19.1.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr:

1999 – 2001: 19.1.2026

2002 – 2004: 19.1.2027

2005 – 2007: 19.1.2028

2008: 19.1.2029

2009: 19.1.2030

2010: 19.1.2031

2011: 19.1.2032

2012 – 18.1.2013: 19.1.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle Infos dazu findet Ihr auch hier.

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