
Anzeige
Ausbildungsvertrag für Ousman liegt vor
Anzeige
Rechtlich hat er keine Grundlage für ein Asyl- oder Bleiberecht. Kurzfristig haben seine Unterstützer ihm einen Ausbildungsplatz organisiert, in der Hoffnung, dass er eine Duldung während der Ausbildung bekommt. Diese Hoffnung ist jetzt allerdings zerplatzt. Denn rechtlich hätte der Ausbildungsvertrag vorliegen müssen, bevor das Abschiebeverfahren gestartet ist. Es bleibt also dabei: Die Hoffnungen ruhen weiter auf der Härtefallkommission. Die tagt Ende nächster Woche und wird dann darüber entscheiden, ob Ousman John bleiben darf, oder abgeschoben wird. Ob der Ausbildungsvertrag Einfluss auf die Entscheidung hat, ist schwer einzuschätzen.
Anzeige