
© Stadt Ahaus - Stefan Hilbring
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Verkaufsoffene Sonntage nur als Ergänzung zu Festen
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Die Entscheidung sei sorgfältig abgewägt. Hintergrund ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Es erlaubt verkaufsoffene Sonntage nur als Ergänzung zu Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. In Stadtlohn sind die Geschäfte kommenden Sonntag zum Stadtlohner Frühling geöffnet, in Schöppingen zum Schöppinger Frühling und in Rhede ist verkaufsoffener Maiensonntag.
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