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Ahaus: SPD hinterfragt YouTaxi-Modell im Kreis Borken
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Ahaus: SPD hinterfragt YouTaxi-Modell im Kreis Borken

Seit Anfang April rollen in Ahaus zwölf sogenannte YouTaxis durch die Stadt. Die Kleinwagen können per App gebucht, geöffnet, zurückgegeben und abgerechnet werden. Nach Angaben des Betreibers handelt es sich dabei um ein Mobilitätsangebot ähnlich wie Carsharing - und nicht um einen klassischen Taxi- oder Mietwagenbetrieb. Genau daran gibt es aber zunehmend Kritik.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.04.2026 03:48

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SPD bringt Thema in Verkehrsausschuss

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Taxiunternehmen sehen Konkurrenz

Genau das sorgt aber für Diskussionen. Das Taxigewerbe in Ahaus sieht in den YouTaxis eine neue Konkurrenz. Die Unternehmen verweisen auf hohe Kosten für Lizenzen, Personal und Fahrzeuge. Ein YouTaxi gilt dagegen formal weder als Taxi noch als Mietwagen. Wer ein Fahrzeug nutzt, darf weitere Personen mitnehmen. Ob dabei Fahrtkosten geteilt werden oder sogar eine Vergütung erfolgt, ist laut Kreis Borken Sache der Fahrerin oder des Fahrers selbst. Über die App werde das nicht unterstützt.

Kreis sieht keine Zuständigkeit

Der Kreis Borken hat auf Anfrage erklärt, dass für YouTaxi derzeit nicht die Regeln für Mietwagen und Taxen gelten. Deshalb sei auch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nicht zuständig.

SPD bringt Thema in den Verkehrsausschuss

Inzwischen hat sich auch die SPD-Kreistagsfraktion mit dem Thema beschäftigt. Sie will das Modell in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 15. Juni auf die Tagesordnung bringen. Die SPD möchte unter anderem wissen, ob der Kreis in die Planung des Modellversuchs eingebunden war, welche Auswirkungen auf den Wettbewerb im Taxigewerbe gesehen werden und ob Arbeitsplätze in örtlichen Taxiunternehmen gefährdet sein könnten. Auch mögliche Klimafolgen des Projekts sollen Thema werden. Die SPD betont, dass neue Mobilitätsangebote grundsätzlich sinnvoll sein können - vor allem dann, wenn sie zur Verkehrswende und zu bezahlbarer Mobilität beitragen. Gleichzeitig soll jetzt geklärt werden, wie das Ahauser Modell rechtlich und wirtschaftlich einzuordnen ist.

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