
Ahaus: Prozess wegen Cybergrooming
Ein 25-jähriger Ahauser muss sich ab Mittwoch (28.02.24) vor dem Landgericht Münster für Cybergrooming verantworten. Er soll mehrere Kinder unter 13 Jahren im Netz angeschrieben und zu sexuellen Handlungen animiert haben, bei denen sie sich dann filmten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.02.2024 04:40
Es gibt eine Liste mit hilfreichen Tipps
Immer wieder werden Kinder und Jugendliche Opfer von sogenanntem Cybergrooming. Dabei geben sich Täter im Internet als Gleichaltrige aus, um an freizügige Bilder oder Videos der Kinder zu kommen. So oder so ähnlich könnte auch ein 25-jähriger Ahauser vorgegangen sein. Ihm wird Cybergrooming in sieben Fällen vorgeworfen. Er soll mehrere Kinder unter 13 Jahren im Netz angeschrieben und zu sexuellen Handlungen animiert haben, bei denen sie sich dann filmten. Zudem wird ihm der Besitz von über 100 kinderpornografischen Dateien vorgeworfen. Die Polizei warnt immer wieder vor dem sogenannten Cybergrooming und hat eine Liste mit Tipps zusammengestellt, wie Kinder, Jugendliche und Eltern damit umgehen können erstellt. Diese Liste findet Ihr hier.