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Änderung der Verkehrsführung in Borken
© Stadt Borken
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Änderung der Verkehrsführung in Borken

Ab morgen (01.11.23) ändert sich die Verkehrsführung und Parkplatzsituation rund um das St. Marien-Hospital Borken. Der Grund: Diverse Bau- und Sanierungsarbeiten zur Modernisierung des Standorts.

Veröffentlicht: Dienstag, 31.10.2023 05:46

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Halteverbot, Verlegung der Bushaltestelle, etc.

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Einbahnstraßenregelung im Propst-Sievert-Weg

Da der Propst-Sievert-Weg während der Arbeiten verstärkt von Baustellenfahrzeugen genutzt werden muss, wird dieser ab November 2023 zur Vermeidung von Gegenverkehr temporär als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Einbahnstraße beginnt am Kreisverkehr Raesfelder Straße/Butenwall und führt bis zur Mönkenstiege. Die abfahrenden LKW verlassen das Baufeld dennoch in Richtung Raesfelder Straße – also in die entgegengesetzte Richtung der Einbahnstraße –, um so den LKW-Verkehr möglichst aus dem engeren Stadtzentrum fernzuhalten.


Halteverbot im Propst-Sievert-Weg

Im Propst-Sievert-Weg gilt – auch jetzt schon – eine eingeschränkte Halteverbotszone, um zum Beispiel Personen aus- und einsteigen zu lassen. Das Verlassen des Fahrzeugs ist nicht erlaubt. Dass diese Parkregelung eingehalten wird, wird bei aufkommendem Baustellenverkehr nochmals an Bedeutung gewinnen und daher auch verstärkt kontrolliert.


Verlegung der Bushaltestelle „Krankenhaus“

Am Propst-Sievert-Weg befindet sich die Bushaltestelle „Krankenhaus“, die vom Bürgerbus und Stadtbus angefahren wird. Die Bushaltestelle wird aufgrund der Einbahnstraßenregelung ab November 2023 für die Dauer der Baumaßnahme um etwa 40 Meter in die Mönkenstiege verlegt. Der neue Haltepunkt wird ausgeschildert. 


Parksituation im Parkhaus Vennehof

Da ebenerdige und barrierefreie Parkplätze im Umfeld des Krankenhauses durch die nach und nach wegfallenden Stellplätze des Krankenhaus-Parkplatzes knapp werden, sorgt die Stadtverwaltung Borken für adäquaten Ersatz im Erdgeschoss des Vennehof-Parkhauses. Um Kurzzeitparkplätze zu schaffen, wird im Erdgeschoss des Parkhauses (Zufahrt vom Propst-Sievert-Weg) der Zeitraum der Parkgebührenpflicht montags bis freitags auf 6 Uhr bis 18 Uhr erweitert. Die Höchstparkdauer im Erdgeschoss in Zeiten der Parkgebührenpflicht ist auf drei Stunden begrenzt. Die Parkgebühr beträgt weiterhin 0,50 Euro pro Stunde.

Darüber hinaus dürfen Personen, die einen Dauerparkausweis besitzen, ausschließlich auf dem Freideck – dem nicht überdachten Bereich im Obergeschoss – parken. 


Vollsperrung des Propst-Sievert-Wegs in Sondersituationen

An vereinzelten Tagen, beispielsweise bei größeren Betonarbeiten, kann es zu Vollsperrungen des Propst-Sievert-Wegs kommen. Dies wird die Stadt Borken jeweils frühzeitig ankündigen. Vorrangig werden zuvor jedoch alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um auf eine Vollsperrung zu verzichten. 


 

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