
Anzeige
Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, werden ungültig
Anzeige
Zuerst sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran, das teilt der Kreis Borken mit. Sie müssen ihren Führerschein spätestens bis zum 19. Januar kommenden Jahres umtauschen, denn dann werden die alten ungültig.
Wenn ihr betroffen seid, dann stellt den Antrag früh genug. Folgende Umtausch-Fristen gelten für die weiteren Jahrgänge:
1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
1971 oder später: bis 19. Januar 2025
Anzeige