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Angeklagter in zwei Fällen schuldig gesprochen
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Das Landgericht Münster hat ihn wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Das sagte uns ein Gerichts-Sprecher auf Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte für den jungen Gronauer eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren gefordert.
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