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2G Handel - Übergangsfrist endet
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2G Handel - Übergangsfrist endet

Shoppen jetzt nur noch mit 2 G - das gilt seit Samstag. Aber: laut § 9 der neuen Coronaschutzverordnung haben die Händler eine Übergangsfrist. Das heißt: Bis Dienstag (07.12.) einschließlich dürfen Kunden von den Händlern auch nur stichprobenartig überprüft werden. Ab Mittwoch (08.12.) müssen Händler dann flächendeckend kontrollieren.

Veröffentlicht: Dienstag, 07.12.2021 05:05

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Flächendeckende Kontrollen

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Eine große Aufgabe – auch für unsere Städte und Gemeinden, denn die Ordnungsämter haben durch die neue Regel noch mehr zu tun. Sie überprüfen, ob die 2G Regel wirklich eingehalten und auch überprüft wird. Allerdings geht auch das nur in Stichproben, mehr sei bei der Fülle der Aufgaben gar nicht möglich, heißt es zum Beispiel aus Bocholt. Dort wird auch über ein Bändchen nachgedacht. Wie All Inclusive Touristen könnten die Kunden dann an einer Stelle in der Innenstadt nachweisen, dass sie genesen oder geimpft sind, ein Bändchen bekommen und das gilt dann für alle weiteren Läden auf ihrer Shoppingtour. Die Abstimmung mit dem Kreis Borken läuft da allerdings noch.

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