Zoos und Tierparks werden finanziell unterstützt

Wegen der Coronakrise werden auch Zoos und Tierparks finanziell unterstützt. Dieses Geld gibt es nicht nur für die großen, sondern auch für kleinere Tiergärten. Davon haben wir hier bei uns im Kreis Borken auch welche.

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Antrag für die Förderung bis 04. Juni möglich

Sie können Anträge für die Corona-Zooförderung unkompliziert und unbürokratisch bei der Bezirksregierung Münster stellen. Das geht bis zum 4. Juni.

Die Rahmenbedingungen und die erforderlichen Formulare findet Ihr hier.

Bedingungen für die Förderung

Das schreibt die Bezirksregierung Münster zu den Bedingungen:

Wer wird gefördert?

Zoologische Gärten/Zoos und Tierparks/-gärten, die

  • über eine Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und/oder § 11 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz (TierSchG) verfügen und
  • aufgrund der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 18.03. bis 01.05.2020 Einnahmeausfälle durch fehlende Eintrittsgelder und Verkaufserlöse hatten.

Was wird gefördert?

Folgende Ausgaben für den Zeitraum 18.03.2020 - 01.05.2020:

  • als Verwaltungsaufwendungen anteilige Mieten und Pachten sowie Versicherungsbeiträge.
  • Tierhaltungskosten (Futter, Tierarzt, Medikamente, Reinigung, Desinfektion, Mistentsorgung etc.),
  • Ausgaben für Energie und Wasser (inklusive Abwasser),
  • Personalausgaben für Tierpflege und Administration für Personen, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des Betriebes im Zeitraum vom 18.03. bis 01.05.2020 notwendig waren und nicht anderweitig z. B. über Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld oder durch Dritte finanziert wurden

Quelle: Bezirksregierung Münster

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