Verkehrsminister Wüst aus Rhede startet Fahrradgesetz

Im Düsseldorfer Landtag wurde heute über ein neues Gesetz diskutiert: Das Fahrradgesetz von Verkehrsminister Hendrik Wüst aus Rhede.

© ADFC

25 Prozent bis 2025

Bei uns im Westmünsterland ist das Fahrrad schon jetzt eins der beliebtesten Verkehrsmittel. Anderswo in NRW aber nicht und genau das soll dieses Gesetz ändern. Das Fahrrad soll den anderen Verkehrsmitteln gleichgestellt werden. Das heißt unterm Strich, dass das Land auch mehr Geld dafür ausgeben darf. Also zum Beispiel für Radwege. Das alles um das Fahrrad attraktiver zu machen. Wüst setzt als Ziel, dass der Anteil der Bevölkerung, die das Fahrrad nutzen auf 25 % steigen soll. Aktuell liegt er bei 8 %.

Kritik am Gesetzesentwurf

Die Idee stammt aber nicht aus der Feder des Verkehrsministers. Das Bündnis "Aufbruch Fahrrad" (Unter anderem NABU, ADFC NRW) hatte sie schon 2019 gefordert. Allerdings mit einer zeitlichen Begrenzung. Das Bündnis fordert 25 % bis 2025. Deshalb bezeichnet es den Entwurf von Wüst auch als "Mutlos".

„Die Debatte im Landtag zeigt, dass der Gesetzentwurf so nicht bleiben kann. Es fehlt an Konsequenz, Verbindlichkeit, Ambition und Mut, um die bisher landesweit rund zehn Prozent Radverkehrsanteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Die Landesregierung scheut sich offenbar davor, den vorhanden Platz, der bislang für das Auto reserviert ist, neu aufzuteilen. Das ist aber die Grundvoraussetzung für eine Mobilitätswende.“ 

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

Kernpunkte des neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes:

Radvorrangnetz

Mit dem Gesetz wird ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen definiert. Das Radvorrangnetz wird mit Priorität geplant und gebaut. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren. „Wir denken Radverkehr im Netz und machen aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Radwegenetz“, sagte Verkehrsminister Wüst.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen

Zum Bau von Radschnellverbindungen wird ein Bedarfsplan erstellt. Das schafft Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Planungen von Radwegen.

Vernetzung des Fahrrades

Das FaNaG NRW schafft die gesetzliche Grundlage für die Förderung vernetzter Mobilität. Gefördert werden Radstationen, Fahrrad-Garagen auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttle oder Leih-Räder. „Wir stärken das Fahrrad als eigenständiges Verkehrsmittel. Zudem nutzen wir die Chancen der physischen und digitalen Vernetzung, damit das Fahrrad zu einem alltagstauglichen, zentralen Bestandteil multimodaler Wegeketten wird“, sagte Wüst.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz macht das Fahrrad erstmals zu einem gleichrangigen Verkehrsmittel neben allen anderen. Zur Nahmobilität gehört nicht nur der Radverkehr. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgängern künftig gleiche Rechte wie Rad- und Autofahrern einräumen.

25 Prozent Radanteil

In Nordrhein-Westfalen sollen künftig 25 Prozent der Verkehrswege (Modal Split) auf das Rad entfallen.

„Das ist kein unrealistischer Wert. Im Münsterland liegen wir schon deutlich darüber. Nicht zuletzt mit E-Bikes, Pedelecs und besserer Infrastruktur geht das überall“, sagte Verkehrsminister Wüst.

Sicherheit

Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und größere Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.

Kommunale Unterstützung

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) und des Zukunftsnetzes Mobilität Nordrhein-Westfalen wird im Gesetz festgeschrieben.

Hintergrund:

Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreift. Nach der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist der nächste Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag.

Quelle: Land NRW und ADFC NRW

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