NRW: Keine verkaufsoffenen Sonntage im Dezember

In ganz NRW wird es verkaufsoffene Sonntage im Advent nicht geben. Und auch am Sonntag nach Neujahr müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat damit das Vorhaben des Landes NRW gekippt.

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Aber heißt das auch, dass alle verkaufsoffenen Sonntage ausfallen? Nicht unbedingt, sagt Gudrun Dahme als Vorsitzende Richterin am OVG:

"Damit ist jetzt nichts gesagt zu einzelnen Kommunen, die Ratsbeschlüsse gefasst haben, wonach sie bestimmte verkaufsoffene Sonntage zugelassen haben. Diese Ratsbeschlüsse einzelner Kommunen, die werden durch die Entscheidung des OVG zu den landesweiten Ladenöffnungen nach Coronaschutzverordnung nicht tangiert."

Das heißt also: rein theoretisch können verkaufsoffene Sonntage auch hier stattfinden, solange es einen Anlass dafür gibt. Da die meisten Anlässe aber Veranstaltungen sind, die aktuell nicht stattfinden dürfen, wäre es eher ungewöhnlich. Außerdem hatte der Senat Sorge, dass die offenen Läden noch mal extra Menschen in die Innenstädte locken würden und damit das Infektionsgeschehen möglicherweise noch mal zusätzlich angefeuert werden könnte.

Das Stadtmarketing Bocholt ist enttäuscht von diesem Urteil:

"Für die Einzelhändler in Bocholt, für das Stadtmarketing, für die Werbegemeinschaften ist das enttäuschend, weil man halt die Hoffnung hatte in dieser schweren Pandemiezeit den Einkauf zu entzerren, dem Kunden dennoch die Möglichkeit zu geben, zu schauen und dann auch einzukaufen und überhaupt ein bisschen für den Umsatz im Weihnachtsgeschäft zusätzlich zu tun. Denn es ist ja schon schwierig insgesamt in Pandemiezeiten den Einkauf in der Innenstadt zu bewerben, interessant zu machen. Die Kunden kommen zwar in die Stadt, aber der Umsatz ist seit Beginn des Teil-Lockdowns um teilweise 30%, 40% zurückgegangen. Mit den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen hätte man Entzerrung gemäß der Coronaschutzverordnung hinbekommen können, das ist nun nicht der Fall."

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