Notbetreuung von Kindern neu geregelt

Ab Montag (23.03.) ist die Notbetreuung in Schulen und Kindergärten neu geregelt. Ab sofort reicht es aus, wenn ein Elternteil eine sogenannte "Schlüsselperson" ist und ein Nachweis dafür vorliegt.

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Erweiterung der Notbetreuung

Und die Notbetreuung ist ab sofort auch am Wochenende und in den Ferien möglich. So soll sichergestellt werden, dass die kritische Infrastruktur weiter funktionieren kann. Heißt, dass Pfleger, LKW-Fahrer usw. weiter arbeiten gehen können. 

Alle Informationen dazu und ein Vordruck für die Bescheinigung gibt es hier.

Ansprechpersonen für Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind die jeweiligen Kita- und Schulleitungen. Bei darüber hinausgehenden Fragen und falls kein Betreuungsvertrag besteht, können sie sich im Falle der Kindertagesbetreuung ab Montag an das zuständige Jugendamt (Kreisjugendamt oder die Stadt Jugendämter Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau) wenden. Bei Fragen zur Betreuung von Schulkindern ist dann das Schulamt für den Kreis Borken erreichbar.

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