Neue Regeln für NRW: Was ab dem 15. Mai gilt

Die schöne Zeit kehrt allmählich zurück. Mit den großen Fortschritten in der Impfkampagne und sinkenden Corona-Fallzahlen erlaubt das Land NRW wieder einiges mehr. Eine Übersicht.

Endlich wieder im Außenbereich eines Cafés oder einer Kneipe sitzen und ein Getränk oder gutes Essen genießen: Etwas, das früher so normal wie alltäglich war, ist jetzt eine Besonderheit. Und ab diesem Wochenende ist dies nun nach Monaten endlich wieder möglich - zumindest in Teilen Nordrhein-Westfalens. Möglich machen das die neuen Regeln der NRW-Landesregierung, die ab Samstag, 15. Mai, in Kraft treten. Das Impfen nimmt immer weiter an Fahrt auf. In Nordrhein-Westfalen sind nun schon über 37 Prozent der Bürger erstgeimpft (Stand: 13. Mai), zehn Prozent sind vollständig geimpft. Die Coronazahlen sinken in nahezu allen Kreisen und Städten rapide. Bis auf die Kommune Hagen gibt es keine mehr, die eine Inzidenz über 200 hat.

Deshalb haben sich innerhalb der Landesregierung die einzelnen Ministerien auf eine Reihe Lockerungen geeinigt, die jeweils nach Sieben-Tage-Inzidenzen pro 100.000 Einwohner in den jeweiligen Kommunen eintreten. Es gibt zwei Stufen: einmal für die, die zwischen Inzidenz 50 und 100 liegen, und für die, die unter 50 liegen. Ab einer Inzidenz von über 100 greift bekanntlich die Bundesnotbremse.

Lockerungen in der Gastronomie

Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner liegt. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl. "Zugang haben Getestete, Geimpfte und

Genesene", sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.

Lockerungen für Hotels

Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer

stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen - also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. "Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung" seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga NRW. 

Lockerungen fürs Camping

Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020. 

Lockerungen für den Einzelhandel

Unter Inzidenz 100 dürfen alle Geschäfte öffnen - ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.

Lockerungen im Kulturbereich

In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden

kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Alle Lockerungen im Überblick

Die Lockerungsmaßnahme des Landes betreffen auch weitere Sektoren, wie den Sport, die Freizeit oder aber auch Messen/Kongresse. Es gibt zudem auch Veränderungen bei den Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich bei gewissen Inzidenzen wieder mehr Leute miteinander treffen, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Alle Lockerungen für alle Inzidenz-Stufen findet ihr hier im Dokument im großen Überblick.

Autor: Joachim Schultheis mit dpa

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