Neue Lockerungen ab 15. Juni

Die Grundschüler dürfen ab Montag (15.06.) wieder zur Schule in NRW. Doch nicht nur für sie ändert sich ab Montag einiges. Gestern (11.06.) wurden weitere Lockerungen bekannt, die ab Montag, dem 15. Juni gelten sollen.

© Land NRW

Was sich ab dem 15. Juni ändert

Corona wurde für viele zur Geduldsprobe. Für manche Betriebe in NRW ist das ab Montag, 15. Juni, vorbei. So dürfen ab dann wieder Spaß- und Erlebnisbäder öffnen, sowie Wellnessbetriebe und Saunen. Das geschieht unter strengen Auflagen. Auch Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen dürfen wieder stattfinden und Feste aus außergewöhnlichem Anlass mit max. 50 Personen, wie z.B. Hochzeiten.

Was sich sonst noch ab dem kommenden Montag für uns in NRW ändert, lest ihr hier.

Lockerungen ab 15. Juni

Die neuen Lockerungen & Regeln im Überblick

Die Maskenpflicht ist bis zum 01. Juli verlängert.

Öffnen dürfen:

  • Wellness und Saunen
  • Erlebnis- und Spaßbäder
  • Bars

Erlaubt sind:

  • Private Feste aus herausragendem Anlass bis max. 50 Personen (Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern, Juiläen, Abschlussfeiern)
  • Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen
  • Jahr-, Trödel- und Spezialmärkte
  • Kontaktsport: Drinnen bis 10 Personen, draußen bis 30 Personen
  • Veranstaltungenmit mehr als 100 Personen (mit besonderem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept)

Hygieneauflagen und die Sicherstellung der Rückverfolgung sind zu beachten.

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