Maskenpflicht an Bocholter Schule - Attest reicht nicht aus

Ein pauschales Attest vom Arzt reicht nicht aus, um in der Schule keine Alltags-Maske tragen zu müssen. Der Arzt muss konkrete medizinische Gründe nennen, die eine Befreiung von der Maskenpflicht notwendig machen.

OVG gibt Bocholter Schule Recht

Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute entschieden und damit einer weiterführenden Schule in Bocholt Recht gegeben. Die hatte ein pauschales Attest von zwei Schülern nicht anerkannt. Dagegen gingen die Jugendlichen vor Gericht. Sie scheiterten erst vor dem Verwaltungsgericht Münster und jetzt endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht.

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