Inzidenzwert über 50 - Strengere Corona-Regeln im Kreis Borken

Die Infektionszahlen steigen, auch hier bei uns im Kreis Borken. Mit der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 gilt auch für unser Westmünsterland nun die "Gefährdungsstufe 2". Welche weiteren Einschränkungen das mit sich bringt, erfahrt Ihr hier.


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Das Westmünsterland als Risikogebiet - Eure Fragen und die passenden Antworten

Der Kreis Borken zählt auch heute zu den Corona-Risikogebieten. Wir haben laut Robert-Koch-Institut einen Inzidenzwert von 53,1. Und das bringt ab heute viele Einschränkungen mit sich. Im Detail sind aber noch viele Fragen offen. Deshalb haben wir Euch gebeten, uns Eure Fragen zu stellen.

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Liebe Laura und auch alle anderen, die sich das fragen: Grundsätzlich dürft ihr zu Hause feiern wie ihr wollt, da will sich das Land NRW bisher nicht einmischen. Also geht das theoretisch auch in Eurer Scheune. Allerdings gilt auch die Empfehlung, möglichst ganz auf's Feiern zu verzichten. Weil große Feiern schnell zu Coronahotspots führen können.
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Liebe Moni, wir haben Deine Frage an den Kreis Borken weitergegeben und der sagt: solange die Corona-Schutzregeln eingehalten werden, können diese Kurse stattfinden.
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Hallo liebe Susanne. Du kannst auf jeden Fall weiter in Münster arbeiten. Denn da gibt es keine Einschränkungen. Pendler sind von den Regelungen grundsätzlich ausgenommen.

Alle weiteren Fragen werden auch hier in einer FAQ des Landes NRW beantwortet.

Im Kreis Borken gilt jetzt "Gefährdungsstufe 2"

Laut dem Robert Koch-Institut haben wir den Warnwert von 50 jetzt überschritten. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung sieht seit dem 17. Oktober schärfere Maßnahmen und verbindliche Regeln für Corona Hotspots vor. NRW Ministerpräsident Armin Laschet sagte:

"Wir ziehen an einem Strang, um das Virus zu bekämpfen."

Bei der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz (der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) von 35 gilt in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt "Gefährdungsstufe 1". Ab einer Inzidenz von über 50 gilt "Gefährdungsstufe 2". Im Kreis Borken wurde der Wert von 50 nun überschritten, das heißt wir befinden uns aktuell in "Gefährdungsstufe 2". Der Kreis muss jetzt reagieren und die Maßnahmen umsetzte, die die Landesregierung am 17. Oktober beschlossen hat. Undzwar diese Regeln:

Verschärfte Corona-Regeln ab Inzidenz 50

Veranstaltungen

  • Innen und außen sind maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu

Maskenpflicht

  • gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das bei uns im Kreis Borken sein wird, legt die Kommune noch fest.

Gastronomie

  • Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr; generell ist der Verkauf alkoholischer Getränke in dieser Zeit nicht erlaubt.

Private Feste aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum (außerhalb einer Wohnung z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Taufe etc...)

  • mit maximal 10 Personen

Kontaktbeschränkung

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen (Familien und Personen zweier Haushalte sind von der fünf-Personen-Grenze ausgenommen).

Ausnahmen

  • Beerdigungen und standesamtliche Trauungen sowie Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung; Bei Beerdigungen gilt auch bei erhöhten Inzidenzwerten aufgrund der besonderen Situation keine feste Personenobergrenze, dafür aber wieder generell eine Maskenpflicht. Für nahe Angehörige gibt es bei Beerdigungen wie auch bei standesamtlichen Trauungen weiterhin eine Ausnahme von der Abstandspflicht.

Eigenes Haus/ eigene Wohnung

  • Hier gilt in NRW weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Dennoch empfielt das Land ausdrücklich Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

Breiten- und Freizeitsport

  • Der Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern – auch in Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.

Kontaktsport

  • Kontaktsportarten (sowohl im Training oder im Wettbewerb) dürfen ohne Mindestabstand und ohne zahlenmäßige Beschränkung ausgeübt werden, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Sobald die Grenzüberschreitung offiziell festgestellt wurde, gelten die verschärften Schutzmaßnahmen in der Regel ab 0.00 Uhr des Folgetages. Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Für den privaten Raum, also das eigene Haus/die eigene Wohnung samt Garten/Balkon gilt in NRW weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Dennoch empfielt die Landesregierung dringend, die Regelungen auch im privaten Raum zu beachten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt:

"Unsere Maßnahmen folgen einem klaren Vierklang: Wir müssen Kontakte reduzieren, die Nachverfolgung vor Ort stärken, Risikogruppen schützen und die Durchsetzung der bestehenen Regeln forcieren. Unser Ziel ist dabei ganz klar: Das Infektionsgeschehen so einzudämmen, dass wir einen zweiten Lockdown - insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Schule und Kinderbetreuung - verhindern können."

Hier gelangt Ihr zu einer Frage- und Antwortliste (FAQ) des Landes NRW, die sich mit den neuen Regelungen befasst.

Alle Infos des Kreises Borken zum Coronavirus findet Ihr hier.

Und auch bei uns findet Ihr immer alle aktuellen und regionalen Corona-Nachrichten.

FAQ zu privaten Feiern des Kreises Borken

Der Kreis Borken hat auf Grund der hohen Anfrage zu privaten Feiern Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt:

Mit wie vielen Personen darf ich mich im privaten Raum treffen?

Die Coronaschutzverordnung hat insbesondere Regelungen für Zusammenkünfte im öffentlichen Raum festgelegt. Mit „öffentlicher Raum“ ist jeglicher räumliche Bereich außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Gartens gemeint. Hier gilt aktuell die Kontaktbeschränkung von bis zu fünf Personen. Davon ausgenommen sind familiäre Zusammenkünfte oder Zusammenkünfte von zwei Haushalten. In Anlehnung an die Regelungen für den öffentlichen Raum sollten im Privaten nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen; Ausnahmen sind auch hier wieder familiäre Zusammenkünfte oder Zusammenkünfte von zwei Haushalten.

Darf ich einen Geburtstag/eine Hochzeit/ein Ehejubiläum feiern?

Für private Feiern aus einem herausragenden Anlass (zum Beispiel Jubiläum, Hochzeits- oder runde Geburtstagsfeier) außerhalb der eigenen Wohnung gilt seit heute (22. Oktober) die Grenze von zehn Personen. Eine Kontaktdatenerfassung aller Gäste ist hierbei verpflichtend. Da Zusammenkünfte im privaten Raum ohnehin nur mit bis zu zehn Personen empfohlen werden, ist es im privaten Raum nicht entscheidend, ob es sich um ein einfaches Treffen oder eine Feierlichkeit mit besonderem Anlass handelt.

Ich möchte am Wochenende mit neun Freunden eine Fahrradtour unternehmen und anschließend in der Borkener Gastronomie einkehren. Ist das möglich?

Leider ist die Durchführung der Fahrradtour nicht möglich, da im öffentlichen Raum die Kontaktbeschränkung von bis zu fünf Personen gilt.Trotzdem können Sie einen schönen Abend in der Gastronomie verbringen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die 5-Personen-Regel auch für die Gastronomie (=öffentlicher Raum) gilt. Demnach muss sich die Gruppe auf zwei Tische, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben müssen, aufteilen.

Ich möchte meinen Stammtisch (acht Personen) nach Hause einladen. Ist das möglich?

Wie oben beschrieben, sollten unabhängig vom Anlass im Privaten nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen. Daher wäre das Treffen zulässig.

Was sollte ich grundsätzlich beachten?

Generell empfiehlt die Stadt Borken den Bürgerinnen und Bürgern, genau und kritisch abzuwägen, ob und in welchem Umfang private Feierlichkeiten wirklich notwendig sind. Wir empfehlen dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

Ich habe weitere Fragen zu den Neuregelungen. An wen kann ich mich wenden?

Für die Beantwortung sämtlicher nicht-medizinischer Fragen rund um Corona betreibt die Stadt Borken seit März dieses Jahres eine telefonische Hotline. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 02861/939-555 erreichbar. Aufgrund der derzeitigen Lage ist sie darüber hinaus am kommenden Samstag und Sonntag (24. Und 25. Oktober) ebenfalls in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.

Einreise in ein Risikogebiet

Seit dem 07. Oktober 2020 gilt laut der CoronaEinreiseVerordnung des Landes NRW:

  • Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet (zum Beispiel in den Niederlanden) waren, müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden.
  • Grenzpendlerinnen und -pendler müssen sich einmal beim Gesundheitsamt mit diesem Formular melden
  • Personen, die länger in einem Risikogebiet gewesen sind, müssen sich nach einem Aufenthalt in einem Riskogebiet beim Kreisgesundheitsamt melden. Dazu könnt Ihr dieses Formular nutzen. Zudem müssen sich diese Personen laut CoronaEinreiseVerordnung unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Sie müssen dann solange in häuslicher Absonderung bleiben, bis sie dem Kreisgesundheitsamt ein negatives Testergebnis vorgelegt haben.

Angesichts der aktuellen Lage rät das Gesundheitsamt, Reisen in die Risikogebiete zu unterlassen. Vor diesem Hintergrund ruft Landrat Dr. Kai Zwicker die Bevölkerung auf, von nicht notwendigen Fahrten in die benachbarten Niederlande abzusehen.

Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken

Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken ist für medizinische Fragen zum Coronavirus (auch zur Testung) unter der 02861/681-1616 erreichbar.

  • montags bis freitags 8.30 bis 16.00 Uhr
  • samstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung ist unter der 116117 rund um die Uhr besetzt.

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