Infos zur Quarantäne und Testungen im Kreis Borken

Beim Kreis Borken häufen sich Nachfragen nach Quarantänenetscheidungen und Coronatestungen. Viele von uns wollen wissen, warum und wann sie wielange in Quarantäne müssen. Der Kreis hat jetzt eine Übersicht herausgegeben und versucht die wichtigsten Fragen zu beantworten.

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Wann muss ich in Quarantäne?

Wer wird getestet? Wer muss in Quarantäne? Viele von uns wollen wissen, warum und wann sie wielange in Quarantäne müssen. Wann wird man getestet. Der Kreis hat jetzt eine Übersicht herausgegeben und versucht die wichtigsten Fragen zu beantworten:

Wer sind "Kontaktpersonen 1. Grades"?

Hierzu klärt das Gesundheitsamt, wie eng der Kontakt zu einer infizierten Person war. Maßstab für die Einschätzung sind die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) vor allem zum körperlichen Abstand: unter 1,50 m · zur Zeitdauer des Kontaktes: länger als 15 Minuten Von entscheidender Bedeutung ist zudem, ob bei dem Kontakt von einem, beiden oder niemandem eine "Mund-Nase-Bedeckung" getragen wurde. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob der Kontakt im Freien oder drinnen stattfand und wie lange er zurückliegt. Für die Risikoeinschätzung hat schließlich auch die Frage besonderes Gewicht, ob Kontaktpersonen berufliche oder private Verbindungen zu sogenannten "vulnerablen Bereichen", also beispielsweise zu Krankenhäusern oder Alten- bzw. Pflegeeinrichtungen, haben. Die vom Grundsatz her 14 Tage währende Quarantäne wird verlängert bei Krankheitssymptomen und wenn deswegen eine Testung neu positiv ist.

Kontaktpersonen von "Kontaktpersonen 1. Gerades"

Für diese wiederum stellt sich die Situation solange als unproblematisch dar, wie "Kontaktpersonen 1. Grades" selbst nicht selbst infektiös werden. Für diese Kontaktpersonen wird daher auch keine Quarantäne angeordnet. Das wäre rechtlich auch schwierig, da es für solch einen Eingriff in persönliche Freiheitsrechte keine Rechtfertigung aus dem Infektionsschutz gibt. Vor diesem Hintergrund erklären sich auch Sachverhalte, bei denen beispielsweise der eine Teil einer Familie – nämlich "Kontaktpersonen 1. Grades" – in Quarantäne geht und der andere als Kontaktpersonen von "Kontaktpersonen 1. Grades nicht. In diesen Fällen empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, dass sich die unter Quarantäne stehenden Familienmitglieder absondern, um andernfalls nicht auszuschließende Ansteckungen zu vermeiden.

Wann werde ich getestet?

Zum Thema "Tests"

Mit dem Herbst hat nun die Erkältungszeit Einzug gehalten – die Folge: Viele Menschen zeigen typische Erkältungssymptome. Werden sie schlimmer, sollten die Betroffenen ihre Hausarztpraxis kontaktieren. Nicht immer wird die Hausärztin bzw. der Hausarzt angesichts dieser Symptome allerdings einen Corona-Test veranlassen, auch wenn die Symptome dafür sich vielfach ähneln. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Hausärztin/des Hausarztes, ob ein Corona-Test notwendig ist, sind die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Getestet werden danach Personen, die schwere, die Atemwege betreffende Symptome aufweisen, akute Bronchitis, Atemnot und Fieber beispielsweise, deren Geruchs- und Geschmackssin gestört ist oder deren Zustand sich nach anhaltenden akuten Symptomen verschlechtert. Auch wer Symptome zeigt und enge Kontaktperson eines bestätigten Infektionsfalles ist, sollte einen Abstrich machen. Desweiteren sollten Menschen getestet werden, die zur Risikogruppe gehören, im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten oder etwa während der Symptomatik Kontakt zu vielen Personen oder insbesondere Risikopatienten haben. Im Einzelnen sind die Hinweise und Kriterien auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts nachzulesen.

Treffen die vorgenannten Kriterien nicht zu, jedoch bestehen Erkältungssymptome, sollten sich die Betroffenen am besten für mehrere Tage in häusliche Isolierung begeben und in jedem Fall Kontakte vermeiden. Das Kreisgesundheitsamt veranlasst "von Amtswegen" zur Klärung besonders sensibler Situationen im Zusammenhang mit positiv Getesteten (beispielsweise wenn ein enger Familienangehöriger in der Pflege tätig ist) Testungen · zur Verfolgung potentieller Infektionsketten in Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen u. ä. zurzeit beim Übergang in Pflegesituationen · ggf. für Reiserückkehrer aus Risikogebieten frühestens ab fünften Tag nach Einreise (hier werden aber auch die Hausarztpraxen tätig) – über das Thema Reiserückkehrer aus Risikogebieten, für das es jetzt neue Bestimmungen des Landes NRW gibt, wird der Kreis noch gesondert informieren.

Quelle: Kreis Borken

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