Fuballkreis verhängt Urteile gegen Spieler und Vereine

Sperre für einen A-Jugend-Spieler aus Stadtlohn und Geldstrafen für zwei heimische Vereine.


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Auch bei uns im Westmünsterland geht es auf den Fußballplätzen immer roher zu. Das merken die Sportgerichte, denn sie müssen sich mit den Fällen beschäftigen. Der Vorsitzende des Fußballkreises Ahaus/Coesfeld meldet jetzt drei Urteile. Gegen einen A-Jugend-Spieler vom SUS Stadtlohn hat das Kreissportgericht eine10-monatige Sperre verhängt. Am Abend nach dem rüden Pokal-Endspiel gegen die Spielvereiniggung Vreden, und vor dem anstehenden Meisterschaftsspiel der beiden Teams, hatte er in einer Sprachnachricht an einen Gegenspieler aus Vreden weitere Drohungen ausgesprochen. Das wurde als grobe und verabscheuungswürdige Unsportlichkeit verurteilt. Die Sperre fiel so hoch aus, weil der Stadtlohner wegen einer früheren Schiedsrichterbeleidigung als Wiederholungstäter auftrat. Der FC Ottenstein erhielt eine Geldstrafe von 300 Euro für Entgleisungen eines Zuschauers, der den Schiedsrichter beleidigte hatte und der SV Heek muß 325 Ero zahlen. Weil sich ein Fan gegenüber dem Spielleiter und einem Gegenspieler ungebührliche verhalten hatte.

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