Entschädigung bei Verdienstausfall

Auch bei uns im Westmünsterland gibt es aktuell eine ganze Reihe von Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder zuhause betreuen müssen. Wer deswegen einen Verdienstausfall hat, der hat Anspruch auf Entschädigung.

Hier gibt es Online-Anträge

Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen, deshalb nicht arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden.

Ab Dienstag (5.5.) können die Arbeitgeber der Betroffenen die Entschädigung online hier beantragen.

Die Onlineanträge für Selbstständige werden ebenfalls in Kürze freigeschaltet. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbständige die Anträge stellen und papierlos alle nötigen Unterlagen hochladen. Die Anträge landen dann automatisch beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), der für Arbeitgeber mit Sitz in Westfalen zuständig ist.


Weitere Informationen dazu, wer Anspruch auf Entschädigung hat und wie das Antragsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abläuft, gibt es unter:

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