Corona-Schutzverordnung in NRW - das sind die Beschlüsse

Im neuen Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern einigten sich die Verantwortlichen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar. Es gibt sogar Verschärfungen. Aber NRW übernimmt nicht alle.

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Der Lockdown gilt jetzt bis zum 31.Januar

In der Corona-Bund-Länder-Runde am 5. Januar haben sich die Länderchefs zusammen mit Angela Merkel auf eine Verlängerung des aktuell bestehenden Lockdowns in Deutschland bis zum 31. Januar verständigt. Allerdings übernimmt NRW nicht alle Beschlüsse vom Gipfel in seiner Coronaschutzverordnung - hier der Überblick.

NRW entschärft Kontaktbeschränkung & 15 km Regelung

Drei Tage nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel hat die NRW-Landdesregierung eine neue Coronaschutzverordnung verfasst. Seit Mitternacht ist sie online. Und das ist auch notwendig, denn es gab seit Dienstag einige Unklarheiten zur Verlängerung des Lockdowns und den verschärften Corona-Regeln. Ein wichtiger Punkt in der neuen Corona-Schutzverordnung ist das Thema Kontaktbeschränkung:

  • Ab Montag dürfen sich Personen aus einem Haushalt außerhalb des privaten Raums nur noch mit einer weiteren Person treffen. Das hat für viel Kritik gesorgt, weil Kinder auch mitzählen sollten. Das ist jetzt vom Tisch. Jetzt kann sich eine Familie z.B. mit einem Elternteil und dessen Kindern treffen. In der neuen Verordnung heißt es:
"Der Mindestabstand darf unterschritten werden beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann."

Und ein weiterer Beschluss von Merkel und den Länderchefs vom Dienstag fehlt völlig in der neuen Corona-Schutzverordnung: die Hotspotregelung mit dem 15 Kilometer-Radius:

  • Sollte also eine Kommune über einen Inzidenzwert von 200 kommen, kann sie selbst entscheiden, ob sie ihre Bürger an die 15 km lange Corona-Leine nimmt oder nicht.

Die gesamte neue Coronaschutzverordnung findet Ihr hier.

Distanzunterricht und eingeschränkter Kitabetrieb

So geht es in den Kitas weiter:

Ab Montag geht es da in einen eingeschränkten Pandemiebetrieb. Es gibt nur feste Gruppen. Betreuungsverträge werden um 10 Stunden gekürzt. Von 45 auf 35 Stunden von 25 auf 15 Stunden usw. Es gibt den dringenden Appell an alle Eltern, die es können, die Kinder zu Hause zu betreuen. Das ist aber ein Apell und eine Bitte. Die Landesregierung hofft darauf, dass viele Eltern die Chance nutzen, Kinder zu Hause zu betreuen. Schriftliche Infos für Kitamitarbeiter und Eltern sollen am Donnerstag (07.01.)kommen.

So geht es in den Schulen weiter:

Der Präsenzunterricht wird weiter ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Klassen und Jahrgangsstufen auf Distanzunterricht umgestellt. Die Schulen vor Ort müssen das vor Ort organisieren. So sollen Lehrer entlastet werden. Sie brauchen so nicht zeitgleich Distanzunterricht und Präsenzunterricht vorbereiten. Alle Eltern werden aufgerufen - soweit möglich - die Kinder zu Hause zu betreuen. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für alle Klasse 1-6, die nicht zu Hause betreut werden können.

Mehr Tage an Kinderkrankengeld

Im Gipfel konnten sich Bund und Länder außerdem darüber einigen, den Eltern mehr Tage an Kinderkrankengeld zu gewähren. Konkret: Zehn Tage mehr für jedes Elternteil, für Alleinerziehende gibt es sogar 20 Tage zusätzlich, auch wenn Kinder zuhause betreut werden.

Doppeltest-Strategie für Einreisende aus Risikogebieten

Die Regeln für Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Die Quarantäne kann auch künftig durch einen zweiten Test nach fünf Tagen verkürzt werden, falls dieser negativ ausfällt.

Bund und Länder treffen sich am 25. Januar wieder um über neue Entscheidungen zu verhandeln. Das hat Kanzlerin Merkel bekanntgegeben.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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