Bon Pflicht für alle Einzelhändler

Es st ohnehin schon heiß in einer Backstube - aber ein neues Gesetz bringt gerade die Gemüter der Bäcker hier im Westmünsterland so richtig zum Kochen!

Kassen-Sicherungs-Verordnung - die Bon-Pflicht für jedes einzelne Brötchen. Kein Witz: um dem Finanzamt keine Zweifel mehr zu lassen, muss am Januar jedes einzelne Brötchen auf einem Kassenbon aufgeführt werden. Sogar wenn ein Kind nur einen Lutscher für 10 Cent kauft, muss das als Kassenbon ausgedruckt werden. Daniel und Silvia sprechen mit den Bäckern Paul Effing und Michael Tenk über diese neue Regelung.

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