Ältere Führerscheine müssen umgetauscht werden

Alle älteren Führerscheine müssen umgetauscht werden. Alle Papier- und auch ältere Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden jetzt nach und nach ersetzt. Das teilt der Kreis Borken mit.

Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, werden ungültig

Zuerst sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran, das teilt der Kreis Borken mit. Sie müssen ihren Führerschein spätestens bis zum 19. Januar kommenden Jahres umtauschen, denn dann werden die alten ungültig.

Wenn ihr betroffen seid, dann stellt den Antrag früh genug. Folgende Umtausch-Fristen gelten für die weiteren Jahrgänge:

1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024

1971 oder später: bis 19. Januar 2025

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